Allgemeine Vertragsbedingungen für Wanderführungen (Touren) mit Zusatzleistungen
Sehr geehrter Gast,
Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb dankt Ihnen für Ihr Interesse an unseren Angeboten. Die folgenden Vertragsbedingungen für Wanderführungen mit Zusatzleistungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, als Auftraggeber, und Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb. Ferner dienen Ihnen die Vertragsbedingungen als Informationsgrundlage. Bei einer Buchung und somit einem Vertragsabschluss, soweit rechtswirksam einbezogen, wird der Inhalt Gegenstand zwischen Ihnen als Auftraggeber und Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb, Buchenstraße 15/3, 72488 Sigmaringen.
Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch, bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Individuelle Planung und Ausarbeitung von Touren jeder Art nach Ihren Vorstellungen und Vorgaben, Vereins- und Betriebsausflüge, Wanderführungen und Touren aller Altersgruppen als Einzelperson oder Gruppe, Kombinierte Wanderführungen und Touren mit Besichtigungen, Führungen, Übernachtungen sowie Verträge mit anderen Veranstaltern.
1.2 Wird der Vertrag von einem Verantwortlichen/ Auftraggeber/ Leiter einer Gruppe, Schulklasse, Verein, Omnibusveranstalter, Reisebüro, Reiseveranstalter u.ä. abgeschlossen, finden die folgenden Bestimmungen Anwendung für den Verantwortlichen/ Auftraggeber/ Leiter.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Eine Buchung durch den Auftraggeber an Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb kann mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen. Demzufolge bietet er Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb einen Vertragsabschluss unter Einverständnis der Tourenausschreibung, Buchungs- und Vertragsprozeduren sowie den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Wanderführungen (Touren) mit Zusatzleistungen verbindlich an.
2.2 Bei individuellen Ausarbeitungen von Touren, Abweichungen von Angebotstouren, Vereins- und Betriebsausflüge, Kombinierte Wanderführungen und Touren mit Besichtigungen, Führungen, Übernachtungen sowie Verträge mit anderen Veranstaltern, werden dem Auftraggeber ein oder mehrere Veranstaltungsvorschläge in schriftlicher Form zugesendet. Bitte überprüfen Sie diese genau nach Inhalt und Ihren Bedürfnissen. Mit der Rücksendung der Zweitausfertigung bietet der Auftraggeber den Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb diesen Vertragsabschluss verbindlich an.
2.3 Bei der Buchung von Wanderführungen und Touren aller Altersgruppen als Einzelperson oder Gruppe, ohne Zusatzleistungen, bedarf es keiner schriftlichen Zusendung eines Angebotes durch Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb. Das Angebot kann hierbei auch mündlich erfolgen.
2.4 Der Vertragsabschluss kommt erst mit der schriftlichen Veranstaltungsbestätigung/ Rechnung zustande, welche auch auf elektronischem Wege zugestellt werden kann. Ausnahmen sind kurzfristige Buchungen, hier kann der Vertragsabschluss auch mündlich zustande kommen und die Veranstaltungsbestätigung/ Rechnung vor Ort übergeben werden.
3. Zusatz für Gruppenbuchungen
3.1 Ziffer 2.1 bis 2.4 findet im vollen Umfang Anwendung.
3.2 Wird der Vertrag von einem Verantwortlichen/ Auftraggeber/ Leiter für eine Gruppe, Schulklasse, Verein, Omnibusveranstalter, Reisebüro, Reiseveranstalter u.ä. abgeschlossen, haftet er für alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden und ist alleiniger Vertragspartner der Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb. Ebenso haftet er für die Preisdifferenzen bezüglich der Verringerung von Teilnehmerzahlen oder eventueller Rücktrittskosten.
4. Leistungsumfang
4.1 Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertragsinhalt oder dem Inhalt der Veranstaltungsbestätigung sowie der Veranstaltungsausschreibung.
4.2 Die Durchführung der Leistung ist nicht an einem bestimmten Tourenguide geschuldet.
4.3 Bei der Durchführung von kombinierten Wanderführungen und Touren in Verbindung mit Besichtigungen, Führungen, Übernachtungen sowie Verträge mit anderen Veranstaltern sind Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb gegenüber dem Auftraggeber an keinem bestimmten Vertragspartner gebunden. Sie werden durch Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb nach den Bedürfnissen des Auftraggebers ausgewählt und bei Bedarf mündlich oder schriftlich im Veranstaltungsvorschlag mitgeteilt.
4.4 Leistungszusagen des Auftraggebers, gegenüber Dritten, welche nicht dem Vertragsinhalt entsprechen, sind für Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb nicht verbindlich.
4.5 Kann Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb eine oder mehrere Vertragsgegenstände aus den Leistungsbeschreibungen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes nicht erfüllen, wie. z.B. Krankheit, Sterbefall, Witterung, Absage eines Vertragspartners bei kombinierten Touren, steht Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb nicht in der Leistungspflicht. Wir sind jedoch bemüht qualifiziertes Ersatzpersonal einzusetzen, den Vertrag unter Absprache des Auftraggebers den Gegebenheiten anzupassen oder zu verschieben.
4.6 Zeitliche Änderungen oder Leistungen, welche vom Inhalt des Vertrages abweichen und nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind statthaft, sofern sie nicht dem Gesamtablauf schaden. Zeitliche Änderungen seitens des Auftraggebers können jederzeit mitgeteilt werden und werden, wenn möglich, berücksichtigt.
4.7 Angegebene Zeiten im Ablauf dienen nur als Planungszeiten, da Dauer der Durchführung in Abhängigkeit zum Wetter und der physischen Verfassung der Teilnehmer steht.
4.8 Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb übernimmt keine Verantwortung bezüglich den Witterungsverhältnissen. Alle Leitungen werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht und berechtigen nicht zur Kündigung oder Rücktritt des vertrages. Ausnahme ist, wenn durch die Witterungsverhältnisse die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen nicht mehr eingehalten werden können und Gefahr für Leib und leben besteht. In diesem Fall ist ein sofortiger Rücktritt beiderseits statthaft. /
5. Preise, Bezahlung
5.1 Die Preise sind in der Homepage sowie der Broschüre der Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb veröffentlicht. Preisänderungen ergeben sich in der Regel bei kombinierten Wanderführungen und werden im Voraus bekannt gegeben.
5.2 . Kosten für Verpflegung, Eintritt und Fremdaktivität, Aktivitätsmaterial, Individuelle Ausplanungskosten, Fahrtkosten der Teilnehmer/Gruppen mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Eintrittskosten, Kosten von Führungen sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie ausdrücklich in den Vertragsunterlagen ausgewiesen sind.
5.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restleistung wird vor Ort, zu Beginn der Tour, in bar fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Auftraggeber die vereinbarten Leitungen gemäß Vertragsabschluss nicht oder nur teilweise wahr, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bisher geleisteter Zahlungen.
7. Rücktritt durch Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb
7.1 Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb kann den Vertag nach Veranstaltungsbeginn sofort kündigen, wenn die Durchführung fortwährend gestört wird, Anweisungen nach mehreren Mahnungen nicht Folge geleistet werden sowie einer Nichtbeachtung von Sicherheitsbestimmungen.
8. Stornierung, Umbuchung
8.1 Der Auftraggeber kann jederzeit nach Vertragsabschluss gegenüber Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb, bis 7 Tage vor Leistungsbeginn, schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Jedoch ist bei der zeitgerechten Stornierung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15 € zu zahlen.
8.2 Wird eine Stornierung später als 7 Tage vor Leistungsbeginn angezeigt, wird nach 6.1 verfahren.
8.3 Bei Umbuchungen bis 7 Tage vor Leistungsbeginn ist ebenfalls eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15 € zu zahlen. Spätere Umbuchungen sind nicht möglich.
9. Haftung, Versicherung
9.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle ihnen erteilten Anweisungen Folge zu leisten. Sie haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung dritter ausgeschlossen ist.
9.2 Eine Haftung der Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb, für den Verlust von persönlichen Gegenständen, ist ausgeschlossen.
9.3 Eine Haftung der Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb, für Körperschäden, soweit der Schaden nicht vorsätzlich und grobfahrlässig durch den Tourenguide verursacht wurde, ist ausgeschlossen.
9.4 Eine Haftung der Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb, die durch einen anderen Vertragspartner während einer kombinierten Veranstaltung entstehen, ist ausgeschlossen.
9.5 Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb empfiehlt bei allen Reisen den Abschluss einer allgemeinen Unfallversicherung.
10. Verjährung
10.1 Ansprüche des Auftraggebers nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.2 Ansprüche des Auftraggebers nach den §§ 651c bis 651f aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Tourenguides- Obere Donau- Zollernalb, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr.
11. Gerichtsstand
11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der Erfüllungsort.